AGB des Paketservice Konstanz - PSK
1. Geltungsbereich, Gegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen dem „Paket- und Sendungsservice Wollmatingen“ (nachfolgend der/die „PSK“ genannt) und dessen Kunden und Kundinnen (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Rahmen des Lieferadress- und Depotservices.
1.2 Der PSK stellt Kunden seine Adresse und sein Ladenlokal für die Anlieferung und/oder die Lagerung von Briefen, Paketen oder Waren zur Verfügung.
1.3 Der PSK sorgt für die Aufbewahrung der Sendungen (Briefe, Pakete, Stückgut etc.). Eigentumsverhältnisse an den Sendungen werden hierdurch nicht verändert. Insbesondere wird also der PSK nicht Eigentümer der Sendungen.
Aus Vereinfachungsgründen werden die Briefe, Pakete oder Waren in diesen AGB generell als „Sendungen“ bezeichnet.
1.4 Das höchste Gewicht und die Höchstgröße sind in der jeweils aktuellen Preisliste des PSK festgelegt. Die in der aktuellen Preisliste festgelegten Größen sind maßgeblich.
1.5 Kunden, welche den Lieferadress- oder Depot-Service des PSK nutzen, erhalten eine persönliche Kundennummer.
1.6 Der PSK bietet zwei Kundenservices an: Lieferadress- und Depot-Service.
2. Lieferadress-Service
2.1 In Verbindung mit der Adresse des PSK, der Absenderadresse, des Kundennamens und der persönlichen Kundennummer kann dieser Kunde Lieferungen an den PSK senden lassen. Die Anschrift für Zustellungen muss in der folgenden postalisch richtigen Form erfolgen:
[Kundenname][Kundennummer]
c/o Paketservice Konstanz
Buhlenweg 5
D-78467 Konstanz
Deutschland
2.2 Der PSK nimmt sämtliche Sendungen grundsätzlich im Auftrag des Kunden entgegen.
2.3 Die Annahme von äußerlich beschädigten Sendungen wird grundsätzlich verweigert und zur Benachrichtigung dokumentiert.
2.4 Sendungen ohne eine durch den PSK zuvor zugeteilte Kundennummer werden nicht angenommen.
2.5 Unfreie, unterfrankierte oder Nachnahme-Sendungen werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
2.6 Bei jedem Posteingang erhält der Kunde vom PSK eine Mitteilung, dass eine Sendung für ihn eingetroffen ist. Dies erfolgt in der Regel per eMail. Mitteilungen über SMS, Fax oder per Telefon sind gegen Kostenerstattungen laut der aktuellen Preisliste möglich, wobei Mitteilungen über Fax oder Telefon nur in Ausnahmefällen möglich sind.
2.7 Der PSK lagert die Sendung(en) bis diese vom rechtmäßigen Kunden abgeholt werden. Die Lagerung von Sendungen ist bis zu einer gewissen Lagerdauer im Preis des Lieferservices enthalten. Die genaue Lagerdauer ist aus der aktuellen Preisliste ersichtlich. Sobald die Abholung einer Lieferung nicht innerhalb der kostenlosen Lagerfrist beim PSK erfolgt ist, wird für die weitere Aufbewahrung der Sendung ein Tagespreis, entsprechend der gültigen Preisliste berechnet.
2.8 Dem PSK ist es gestattet, Gegenstände im Umkreis von 1 km vom Ladenlokal in einem anderen Gebäude als dem Ladenlokal zu lagern.
2.9 Die Öffnung, Bearbeitung, Weitersendung oder Auslieferung von Sendungen durch den PSK ist in diesem Service nicht vereinbart. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Einzelvereinbarung.
3. Depot-Service
3.1 Die PSK bietet Kunden Lagermöglichkeit für Waren aller Art (Sendung genannt) an.
3.2 Die Sendung muss entweder in einem Brief oder in einem Paket in einer Einheit versandfertig verpackt sein.
3.3 Der PSK ist es gestattet, Gegenstände im Umkreis von 1 km vom Ladenlokal in einem anderen Gebäude als dem Ladenlokal zu lagern.
3.4 Sobald dem Kunden die Sendung ausgehändigt wird, wird der Depotauftrag abgerechnet.
3.5 Wird die selbe Sendung daraufhin wieder neu eingestellt, ist dies ein neuer Depotauftrag und erneut kostenpflichtig.
4. Aufgaben und Pflichten der PSK
4.1 Die PSK teilt Kundennummern zu und verwaltet diese.
4.2 Die PSK nimmt Sendungen in Empfang und lagert diese in den Geschäftsräumen.
4.3 Die PSK benachrichtigt den Kunden, sobald eine Sendung eingetroffen ist per eMail. Mitteilungen über SMS, Fax oder per Telefon sind gegen Kostenerstattungen laut der aktuellen Preisliste und nur in Ausnahmefällen möglich.
4.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, seine eingetroffenen Sendungen sofort in den Räumlichkeiten der PSK zu überprüfen.
4.5 Der PSK behält sich vor, Sendungen im Rahmen des Postrechts zu öffnen, falls der Empfänger nicht anders ermittelt werden kann.
5. Aufgaben und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde muss der PSK zur Erteilung seiner Kundennummer seine genaue Anschrift und mindestens eine der nachfolgend genannten Erreichbarkeitsnachweise, wie eMail- Adresse, Handynummer oder Telefonnummer bekannt geben. Der Name und die Adresse muss per Ausweisdokument nachgewiesen werden. Hierbei registriert die PSK die Ausweisnummer.
5.2 Der Kunde darf nur dann eine Sendung an die Lieferadresse senden lassen, wenn die in der aktuellen Preisliste angegebenen maximalen Größen- und Gewichtsbeschränkungen eingehalten werden und dem Kunden eine von der PSK auf seinen Namen zugeteilte Kundenummer vorliegt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
5.3 Der Kunde hat mit der ihm zugeteilten Kundennummer sorgsam umzugehen. Nur unter Vorlage dieser Kundennummer werden Sendungsauskünfte erteilt. Für den vom Kunden zu vertretenden Verlust oder eintretende Schäden haftet die PSK nicht.
5.4 Um zu vermeiden, dass Werbesendungen an diese Lieferadresse zugesandt werden, die für den Kunden kostenpflichtig werden,. ist der Kunde verpflichtet, diese Adresse nicht als Werbeadresse frei zu geben. Sollten trotzdem Werbebriefe eintreffen, kann dies über Eintragungen in die entsprechenden Werbesperrlisten beschränkt werden.
Sofern es sich offensichtlich um Werbesendungen handelt, ist die PSK berechtigt, diese ohne Mitteilung an den Kunden zu vernichten.
5.5 Der Kunde muss rechtmäßig in Besitz oder Eigentum des Gegenstandes gelangen können.
5.6 Ausschließlich den Kunden treffen als Käufer von Sendungen Verpflichtungen aus dem mit dem Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag. Durch die Aufbewahrung bzw. Lagerung werden insoweit keine eigenständigen Verpflichtungen von der PSK gegenüber dem Lieferanten, bzw. dem Verkäufer begründet.
5.6.1 Die Lieferadresse darf nicht als Rechnungsadresse verwendet werden.
5.7 Nicht gesendet werden dürfen / Nicht gelagert werden.
5.7.1 Sendungen, deren Beförderung, Besitz oder Eigentum gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
5.7.2 Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist.
5.7.3 Sendungen mit außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstgegenstände, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere Zahlungsmittel (über solche Sendungen können Sondervereinbarungen zwischen dem Kunden und der der PSK getroffen werden, diese bedürfen grundsätzlich der Schriftform),
5.7.4 Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind,
5.7.5 Sendungen, welche geruchsbelästigend sind,
5.7.6 Sendungen, die lebende Tiere sowie sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,
5.7.7 Sendungen, die aufgrund ihrer äußerer Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
5.8 Für zollrechtliche Vorschriften und Verfahren ist der Kunde voll verantwortlich.
5.9 Der Kunde weist sich vor der Abholung durch seinen Ausweis, Pass oder durch Identitätskarte und durch Nennung seiner Kundennummer aus.
5.10 Der Kunde sollte die Sendung persönlich bei der PSK , zu den entsprechenden Ladenöffnungszeiten, abholen. In Ausnahmefällen kann eine Abholung durch eine vom Kunden beauftragte Person erfolgen. Solches bedingt jedoch die Einhaltung folgender Formalitäten:
5.10.1 Der Abholer bringt zur einmaligen Abholung einer Sendung eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht im Original mit. Diese verbleibt bei der PSK .
5.10.2 Eine erteilte Dauer-Vollmacht muss vom Abholer immer im Original vorgelegt werden und gilt bis auf schriftlichen Widerruf. Der Widerruf tritt frühestens nach drei Arbeitstagen, gerechnet ab Eingang des Schreibens bei der PSK, in Kraft. Ebenso muss die erteilte Dauervollmacht vom Vollmachtgeber eingezogen werden. Aus Sicherheitsgründen benötigt die PSK bei der Erstausstellung einer Dauer-Vollmacht eine Ausweiskopie mit erkennbarer Unterschrift des Vollmachtgebers. Diese Kopie verbleibt bei der PSK .
5.10.3 Die PSK übernimmt keine Haftung bei Missbrauch einer Vollmacht.
5.10.4 Der Abholer muss sich ausweisen.
5.11 Bei Abholung ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, gemeinsam mit dem Mitarbeiter der PSK die Sendung auf ihre Richtigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.
5.12 Irrläufer sind unverzüglich an die PSK zu retournieren.
5.13 Die Kundennummer in Verbindung mit der Lieferadresse darf nur von der bei PSK registrierten Person verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Adressinhaber. Hierdurch entstehender Arbeitsaufwand muss der PSK durch den Adressinhaber erstattet werden.
6. Entgelt
6.1 Die Preise für den Lieferadress- oder Depot-Service sind bei Abholung bar zu entrichten.
6.2 Dabei gilt die tagesgültige Preisliste bei Abholung der Sendung.
6.3 Die PSK hat wegen aller durch den Lagervertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht an den Sendungen. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Forderung aus einer eventuellen Versicherung. Das Pfandrecht besteht, solange die PSK die Sendung in ihrem Besitz hat.
7. Ausschlüsse
7.1 Die PSK kann aus Platzgründen einen Depotauftrag ablehnen oder alternativ einen anderen Lagerplatz, im Umkreis von 1 km vom Ladenlokal zuordnen. Der Kunde wird dann an diese Depotadresse verwiesen, sofern der PSK gegebenenfalls keine geeignete Transportmöglichkeit zur Verfügung steht.
7.2 Die PSK kann dem Kunden die zugeteilte Kundennummer entziehen und für die weitere Verwendung verwehren. Dies erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen. Die Frist per eMail, SMS, Fax oder Brief beginnt mit Absendung der Mitteilung der PSK .
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die der PSK dadurch entstehen, dass der Kunde keinen Hinweis auf die Gefährlichkeit der Sendungen abgegeben hat, sowie für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Bezeichnung der Sendungen, durch fehlerhafte Gewichts- bzw. Maßangaben oder durch Mängel der Verpackung.
8.2 Grundsätze der Haftung der PSK
Die PSK haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bei allen Tätigkeiten nur, soweit die PSK oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen ein Verschulden trifft.
8.3 Ausschluss der Haftung
8.3.1 Ansprüche gegenüber der PSK wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigung sind ausgeschlossen, wenn
- der Kunde oder die von ihm legitimierte Person die Beanstandungen nicht unverzüglich bei der Auslieferung der Sendung am Lagerort, bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, gegenüber der PSK schriftlich vorgebracht hat,
- ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streike, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte. Konnte ein Schaden aus einer der vorgenannten Gefahren entstehen, so wird zum Nachweis des Gegenteils angenommen, dass der Schaden daraus entstanden ist.
- der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden und/oder der Sendung hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit der Sendung, mangelhafte oder fehlende Verpackung, Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis oder ähnliches verursacht worden ist.
8.3.2 Im Falle von Einschreiben gehen etwaige Fristversäumnisse oder Verzögerungen zu Lasten des Kunden. Schadenersatzansprüche werden hierdurch gegenüber der PSK nicht begründet.
8.4 Beschränkung der Haftung
- Die Haftung der PSK für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der PSK .
- Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
- Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der PSK ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
- Der Kunde hat den Wert der Sendung anzugeben. Verursacht die PSK fahrlässig Schäden, die nicht Leben-, Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist die Haftung auf den genannten Wert der Sendung beschränkt. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Haftung maximal 500,00 € pro Sendung. Einlieferdaten
9. Datenspeicherung und Datenschutz
9.1 Die PSK setzt elektronische Mittel ein und speichert Kundendaten.
9.2 Die PSK ist berechtigt, Auskunft bezüglich des Sendungseingangs zu geben. Dazu wird jedoch grundsätzlich die von der PSK vergebene Kundennummer und der dazu passende Name abgefragt. Solche Auskünfte sind kostenpflichtig, in Höhe des in der aktuellen Preisliste festgelegten Preises.
9.3 Alle persönlichen Daten werden von der PSK gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
10. Verjährung
10.1 Sämtliche Ansprüche gegenüber PSK verjähren in einem Jahr. Bei Vorsatz oder im Falle der bewussten groben Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
10.2 Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung dem Kunden übergeben wurde. Ist die Sendung nicht abgeholt worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem die Sendung hätte abgeholt werden müssen.
11. Geltendmachung des Pfandrechtes
Unbeschadet der Regelung in 2.7 ist die PSK nach Ablauf der in der Preisliste festgelegten Lagerdauer berechtigt, den Kunden schriftlich aufzufordern, die Sendung innerhalb weiterer Frist abzuholen. Sollte die Sendung auch innerhalb dieser Frist vom Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten Person nicht abgeholt werden, ist die PSK berechtigt, von seinem Pfandrecht Gebrauch zu machen.
12. Abweichende Regelungen
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so haben die übrigen Bestimmungen weiterhin Gültigkeit.
14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Verbraucher und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Geschäftssitz der PSK .
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für PSK zuständige Gericht. Die PSK ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Konstanz, den 09. Februar 2011